Landesentwicklungsplan: Stadt gab keine Stellungnahme ab

Die Stadt Mönchengladbach hat zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) keine Stellungnahme abgegeben. Das ist der FDP-Ratsfraktion bei Sichtung der Stellungnahmen auf der Homepage des Landes aufgefallen, und sie ist darüber entsetzt.

„Die Stadt hat hier die Mitwirkung bei einer wichtigen Entscheidung der Landesplanung versäumt“, stellt Nicole Finger, Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten fest. „Alle Kommunen von groß bis klein haben sich geäußert, nur Mönchengladbach nicht. Das ist unfassbar!“

Um zu retten, was noch zu retten ist, wird die FDP nun in einem Antrag an den Rat verlangen, dass die Stellungnahme zu den von der Landesregierung geänderten Teilen des LEP-Entwurfes den Ratsgremien vorgelegt wird.

Das erste Beteiligungsverfahren hatte vom August 2013 bis Februar 2014 stattgefunden. Die Stellungnahmen hunderter Städte und Kommunen finden sich seit Anfang Oktober auf der Homepage des Landes – nur eben die der Stadt Mönchengladbach nicht.

Da die Landesregierung aber beschlossen hat, den Entwurf des neuen LEP in wesentlichen Teilen zu ändern und ein zweites Beteiligungsverfahren zu diesen geänderten Teilen des LEP-Entwurfs durchzuführen, ergibt sich für die Stadt eine zweite Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die FDP verlangt daher nun die Beratung dieser Stellungnahme in den Bezirksvertretungen, dem Umweltausschuss, dem Bau- und Planungsausschuss, dem Hauptausschuss und dem Rat. Hier soll die Politik entscheiden können. Das alles muss noch im Dezember geschehen, weil die Frist zur Einreichung der Stellungnahme Mitte Januar 2016 endet.

Diese Beteiligung der Politik hatte die Verwaltung übrigens Ende 2013 im ersten Beteiligungsverfahren als nicht notwendig angesehen.

Außerdem möchte die FDP wissen, welchen Inhalt die von der Verwaltung nicht versandte Stellungnahme zum ersten Entwurf des LEP hatte und welche Inhalte im laufenden Verfahren dem Land gegenüber nicht mehr angebracht werden können.

„Wir müssen feststellen, dass einige Inhalte des Landesentwicklungsplanes auch im laufenden zweiten Beteiligungsverfahren nicht mehr geändert werden können“, sagt Finger. „Da wollen wir schon wissen, was das für die Stadt bedeutet und ob hier ein Schaden entstanden ist.“

29. Oktober 2015